Konvalidation

Konvalidation
Konvalidation
 
[lateinisch, zu valere »Geltung haben«] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht: die »Gültigmachung« einer kirchlich ungültig geschlossenen Ehe durch Aufhebung des Grundes der Ungültigkeit. Die Konvalidation erfolgt durch den Diözesanbischof oder den Heiligen Stuhl (cc. 1156-1165 CIC).

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Kon|va|li|da|ti|on, die; -, -en [aus lat. con- = mit- u. ↑Validation]: Gültigmachung einer [noch] nicht gültigen Ehe nach dem katholischen Kirchenrecht.

Universal-Lexikon. 2012.

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